Eine Pflicht für jeden Muslim


Die Hajj

Was ist die Hajj?

Die verpflichtende Hajj ist eine der fünf Säulen des Islam und eine bedeutende Pilgerfahrt, die jeder gläubige Muslim einmal im Leben durchführen muss, sofern er dazu in der Lage ist. Sie findet jedes Jahr in der Stadt Mekka in Saudi-Arabien statt und zieht Millionen von Muslimen aus aller Welt an. Während der Hajj folgen die Pilger den Spuren des heiligen Propheten Mohammed saw. und vollziehen eine Reihe von rituellen Handlungen, darunter das Umrunden der Kaaba, das Beten auf dem Berg Arafat und das Steinigen der Säulen in Mina.

Die Hajj ist eine Zeit des spirituellen Wachstums, der Hingabe und der Gemeinschaft, in der Muslime aus verschiedenen Ländern und Kulturen zusammenkommen, um ihre Verbindung zu Allah swt. zu stärken und sich demütig vor Ihm zu zeigen. Die Erfahrung der verpflichtenden Hajj ist tiefgreifend und prägend, und die Pilger kehren oft mit einem erneuerten Glauben und einem gestärkten Gefühl der Brüderlichkeit zurück.

Die verpflichtende Hajj, auch bekannt als "Hajjatul-Islam", besteht im Wesentlichen aus zwei großen Ritualen, die jeweils eine Reihe von Handlungen umfassen: die Umrah (Umratul-tamattu) und die Hajj (Hajjatul-tamattu). Die Umrah muss nach Ankunft in Saudi Arabien vor der Hajj durchgeführt werden. Im Folgenden werden die rituellen Handlungen der Umrah und der Hajj grob erläutert:


Ablauf der Hajj


A Die Umrah

  • Die Pilger betreten den Zustand des Ihram, indem sie die spezielle Kleidung anlegen, ihre Absicht erklären, die Umrah zu beginnen und die Talbia (Labbayk-Sagung) rezitieren.

    Wichtig: Der Eintritt in den Weihezustand muss in den vorgesehenen Orten (Miqat) vor dem Betreten der heiligen Stadt Mekka geschehen.

  • Die erste rituelle Handlung nach dem Eintritt in den Weihezustand ist das siebenmalige Umkreisen der Kaaba entgegen dem Uhrzeigersinn. Während dieser Handlung müssen die Pilger ihre Körper und Kleidung frei von jeglicher ritueller Unreinheit halten. Zusätzlich zum Weihezustand müssen die Pilger im Zustand der rituellen Reinheit sein.

  • Nach dem siebenmaligen Umkreisen der Kaaba besteht die nächste rituelle Pflicht in der Verrichtung des Tawaf-Gebets im Bereich hinter Maqam Ibrahim. Das Tawaf-Gebet besteht wie das Morgengebet aus zwei Gebetseinheiten.

  • Nach Vollendung des Tawaf-Gebets hasten die Pilger sieben Mal zwischen den beiden Hügeln Safa und Marwa. Hierbei beginnen sie bei Safa und hören bei Marwa auf.

  • Das abschließende verpflichtende Ritual der Umrah ist das Kürzen der Haare (Halq) und/oder der Nägel (Taqsir). Die Pilger müssen einen Teil ihrer Haare und/oder Nägel abschneiden, um diese Verpflichtung zu erfüllen und somit aus dem Weihezustand auszutreten.
    Mit Halq bzw. Taqsir ist die Umrah vollendet und die Pilger gehen vom Weihezustand wieder in einen normalen Zustand über.

Die Umrah besteht aus insgesamt fünf verpflichtenden Handlungen. Sie beginnt mit dem Ihram und schließt mit dem Halq bzw. dem Taqsir ab.

B Die Hajj

Die Hajj besteht aus insgesamt 13 verpflichtenden Handlungen. Sie beginnt mit dem Ihram und schließt mit dem Gebet des Nisa-Tawafs ab.

  • Genau wie die Umrah beginnt auch die Hajj mit dem Eintritt in den Weihezustand. Es gibt jedoch zwei Unterschiede: 1. Der Eintritt in den Ihram muss in der heiligen Stadt Mekka erfolgen. 2. Die Absicht muss auf die Durchführung der Hajj gerichtet sein. Die Pilger betreten den Zustand des Ihram, indem sie die spezielle Kleidung anlegen, ihre Absicht erklären, die Hajj zu beginnen und die Talbia (Labbayk-Sagung) rezitieren.

  • Nach dem Eintritt in den Weihezustand müssen sich die Pilger zum Berg Arafat begeben und sich dort aufhalten. Dieser Aufenthalt muss am 9. Tag des Monats Dhul-Hijjah von Mittag bis zum Abend andauern.

  • Nach dem Abendgebet in Arafat begeben sich die Pilger zur Muzdalifa, auch Masharul-Haram genannt. Dort müssen sie sich von der Morgendämmerung des 10. Dhul-Hijjah bis zum Sonnenaufgang aufhalten.

  • Am Tag vom 10. Dhil-Hijja (Opferfest) müssen die Pilger in Mina drei rituale der Reihe nach durchführen, das erste dieser drei Rituale ist das Steinigen der hinteren Dschamara-Steinsäule mit sieben Steinen.

  • Das zweite Pflichtritual des 10. Dhil-Hijjah (Opferfest) in Mina ist die Opfertier-Schlachtung. Es muss ein Kamel, Schaf oder eine Kuh geschlachtet werden. Die Schlachtung kann entweder durch den Pilger selbst oder durch einen beauftragten Repräsentanten durchgeführt werden.

  • Das letzte Pflichtritual am Tag des Opferfests ist das Kürzen der Haare oder Nägel. Für Männer, die zum ersten Mal die Hajj vollziehen, ist es verpflichtend den gesamten Kopf zu rasieren. Mit dieser Handlung gehen die Pilger vom Weihezustand wieder in den normalen Zustand über.

  • Nach Abschluss der Rituale in Mina müssen die Pilger zurück nach Mekka und dort die restlichen Handlungen durchführen. Das erste Ritual ist das siebenmalige Umkreisen der Kaabe, auf dieselbe Art wie man es während der Umrah vollzieht. Lediglich die Absichterklärung muss entsprechend angepasst werden.

  • Ebenfalls wie bei der Umrah müssen die Pilger nach dem Umkreisen der Kaaba und vor dem Sa’i zwischen Safa und Marwa das Tawaf-Gebet verrichten. Auch hier muss lediglich die Absicht angepasst werden.

  • Auch bei der Hajj müssen die Pilger nach dem Tawaf-Gebet, wie bei der Umrah, siebenmal zwischen den beiden Hügeln Safa und Marwa hin und her gehen. Der einzige Unterschied besteht in der Absicht.

  • Nach dem Sa'i müssen die Pilger den sogenannten Frauen-Tawaf durchführen. Dieser wird genauso wie die beiden vorherigen Tawaf durchgeführt, mit dem Unterschied, dass die Absicht dieses Mal die Durchführung des Frauen-Tawaf ist.

  • Ebenso wie bei der Umrah müssen die Pilger unmittelbar nach dem Frauen-Tawaf das dazugehörige Gebet verrichten. Die Verrichtungsweise ist genau wie bei der Umrah.

  • Die vorletzte verpflichtende Handlung der Hajj ist der Aufenthalt in Mina in der Nacht vom 11. zum 12. Dhul-Hijjah. Die Pilger müssen sich dort von Sonnenuntergang bis Mitternacht aufhalten.

  • Das letzte Ritual der Hajj ist die Steinigung der drei Säulen in Mina. Die Pilger müssen sowohl am Tag des 11. als auch des 12. Dhil-Hijja die drei Säulen jeweils mit sieben Steinen bewerfen. Mit diesem Ritual endet die Hajj am 12. Dhil-Hijja und die Pilger dürfen Mina verlassen.

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